Einweisung und Übung zur korrekten Inhalationstechnik
Ihnen wurde ein Arzneimittel zur Inhalation verordnet?
Dann haben Sie einmal jährlich Anspruch auf diese Dienstleistung. Welche Kriterien müssen hierfür erfüllt sein?
- Sie sind mindestens sechs Jahre alt.
- Ihnen wurde ein Arzneimittel zur Inhalation verordnet.
- Sie haben diese Dienstleistung im laufenden Jahr noch nicht in Anspruch genommen (weder in dieser, noch in einer anderen Apotheke!).
Sollten Sie jedoch im laufenden Jahr ein anderes Arzneimittel zur Inhalation verschrieben bekommen, so haben Sie erneut Anspruch auf diese Dienstleistung, selbst dann, wenn Sie in diesem Jahr bereits zu Inhalationsarzneimitteln geschult worden sind.
Leistungen Ihrer Apotheke
Unser speziell geschultes Team
- Erklärt Ihnen genau die Funktionsweise Ihres Inhalationsgerätes
- geht dabei auf technische und therapeutische Besonderheiten Ihres Gerätes ein
- und übt mit Ihnen die Handhabung anhand eines Demo-Gerätes (Placebo-Inhalator ohne Wirkstoff), um so die Effizienz Ihrer Arzneimitteltherapie zu verbessern
Durch die korrekte Anwendung Ihres Inhalators wird die Wirksamkeit Ihrer Therapie entscheidend beeinflusst. Durch die Einweisung und die Anwendungsübungen kann unser Team somit Ihre Therapiesicherheit und den Behandlungserfolg durch diese Dienstleistung sehr wirksam unterstützen.
Das Beste daran: Für Sie ist dieser Service kostenfrei!
- Die Kosten für diese pharmazeutische Dienstleistung wird von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung vollständig übernommen!
- Die notwendigen Formulare für diese pharmazeutische Dienstleistung finden Sie hier. (Langfassung von der ABDA)
- Vereinbaren Sie hier einen Termin oder sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Apothekenbesuch einfach an.